Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern
Dieses Kapitel der DGUV Regel findet Anwendung auf das Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern, deren zulässiger Betriebsüberdruck 25 bar (2,5 MPa) und mehr beträgt oder bei denen das Druckförderprodukt die Zahl 10.000 (bar x l/min) erreicht oder übersteigt. Themen sind u. a.: Anforderungen an Betriebsanweisungen, Inhalte von Unterweisungen, Maßnahmen im Gefahrenfall und Bedienhinweise z. B. für verschiedene Spritzeinrichtungen und weitere Arbeitsmittel.
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