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Artikel-Nummer: 100-500 Kap. 2.36

Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern

Ausgabe 10/2008

Dieses Kapitel der DGUV Regel findet Anwendung auf das Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern, deren zulässiger Betriebsüberdruck 25 bar (2,5 MPa) und mehr beträgt oder bei denen das Druckförderprodukt die Zahl 10.000 (bar x l/min) erreicht oder übersteigt. Themen sind u. a.: Anforderungen an Betriebsanweisungen, Inhalte von Unterweisungen, Maßnahmen im Gefahrenfall und Bedienhinweise z. B. für verschiedene Spritzeinrichtungen und weitere Arbeitsmittel.

Über den untenstehenden Link gelangen Sie zur Gesamtausgabe der DGUV Regel 100-500. Da einzelne Kapitel der Regel nach und nach zurückgezogen werden, weicht der Ausgabestand auf der DGUV-Seite für die Gesamtausgabe vom hier angegebenen Ausgabestand des einzelnen Kapitels ab. Dieses Kapitel ist die aktuelle Ausgabe.

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