Betreiben von Chemischreinigungen
Dieses Kapitel der DGUV Regel befasst sich mit dem Betreiben von Chemischreinigungsanlagen und Arbeitsplätzen in Chemischreinigungen, in oder an denen Lösemittel oder lösemittelhaltige Zubereitungen verwendet werden. Themen sind u. a.: Anforderungen an die Aufstellung von Chemischreinigungsmaschinen, Gesundheitsgefahren durch Lösemittel, die Vermeidung von Gefahren durch thermische Zersetzung von Lösemitteln, Brand- und Explosionsgefahren, Chemischreinigungsanlagen mit besonderen Bauformen und die erforderliche Sachkunde des Bedienpersonals.
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