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Artikel-Nummer: 100-500 Kap. 2.14

Betreiben von Chemischreinigungen

Ausgabe 10/2008

Dieses Kapitel der DGUV Regel befasst sich mit dem Betreiben von Chemischreinigungsanlagen und Arbeitsplätzen in Chemischreinigungen, in oder an denen Lösemittel oder lösemittelhaltige Zubereitungen verwendet werden. Themen sind u. a.: Anforderungen an die Aufstellung von Chemischreinigungsmaschinen, Gesundheitsgefahren durch Lösemittel, die Vermeidung von Gefahren durch thermische Zersetzung von Lösemitteln, Brand- und Explosionsgefahren, Chemischreinigungsanlagen mit besonderen Bauformen und die erforderliche Sachkunde des Bedienpersonals.

Über den untenstehenden Link gelangen Sie zur Gesamtausgabe der DGUV Regel 100-500. Da einzelne Kapitel der Regel nach und nach zurückgezogen werden, weicht der Ausgabestand auf der DGUV-Seite für die Gesamtausgabe vom hier angegebenen Ausgabestand des einzelnen Kapitels ab. Dieses Kapitel ist die aktuelle Ausgabe.

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