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Artikel-Nummer: A 8

Fahrerausweis für Hubarbeitsbühnen

Ausgabe 02/2024

Dieser Fahrerausweis dient als Beleg, dass die Inhaberin bzw. der Inhaber nach einer entsprechenden Qualifizierung auf Grundlage des DGUV Grundsatzes 308-008 schriftlich mit dem Bedienen von Hubarbeitsbühnen beauftragt wurde. Im Kompendium Arbeitsschutz der BGHW finden Sie ein Begleitdokument, mit dem die schriftliche Beauftragung des Fahrpersonals erfolgen sollte.

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