Artikel-Nummer: 112-198
Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
Ausgabe 09/2019
Diese DGUV Regel befasst sich mit persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) als Schutz vor tödlichen Risiken, wenn alle technischen und organisatorischen Schutzmöglichkeiten ausgeschöpft wurden. Themen sind u. a.: Anforderungen und Auswahlkriterien für PSAgA, unterschiedliche Typen von PSAgA, die richtige Benutzung sowie Hinweise zur Prüfung und Wartung. Der Anhang bietet u. a. Muster für eine Betriebsanweisung sowie die Dokumentation zur PSAgA.
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