Artikel-Nummer: DGUV Vorschrift 52
Krane
Ausgabe 04/2001
Diese DGUV Vorschrift gilt für Krane einschließlich ihrer Tragkonstruktionen und Ausrüstung. Sie enthält insbesondere Bestimmungen zu Bau und Ausrüstung, Prüfung und Betrieb. Sie wird ergänzt um entsprechende Durchführungsanweisungen.
Diese Unfallverhütungsvorschrift trat bei der BGHW am 01.12.1974 in Kraft.
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