Artikel-Nummer: DGUV Vorschrift 54
Winden, Hub- und Zuggeräte
Ausgabe 01/1997
Diese DGUV Vorschrift gilt für Winden, Hubgeräte, Zuggeräte und Seilblöcke. Themen sind u. a. der Bau und die Ausrüstung, die Prüfung und der Betrieb derartiger Geräte. Sie wird ergänzt um entsprechende Durchführungsanweisungen.
Diese Unfallverhütungsvorschrift trat bei der BGHW am 01.04.1980 in Kraft.
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